# Zollsteuersatz

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-18*

> Ein Zollsteuersatz ist der prozentuale oder mengenbezogene Abgabensatz, der auf den Zollwert oder eine Mengeneinheit eingeführter Waren angewendet wird und so den zu zahlenden Importzoll bestimmt.

Ein Zollsteuersatz ist der prozentuale oder mengenbezogene Abgabensatz, der auf den Zollwert oder eine Mengeneinheit eingeführter Waren angewendet wird und so den zu zahlenden Importzoll bestimmt. Ad-valorem-Sätze (z.B. 5 % des Zollwerts) sind die häufigste Form; spezifische Sätze beziehen sich auf Gewicht, Volumen oder Stückzahl. Massgeblich für den anwendbaren Satz sind die Zolltarifnummer der Ware, ihr Ursprungsland sowie geltende Präferenzabkommen – ein Ursprungszeugnis kann den Satz auf null reduzieren. Im EU-Aussenhandel sind die Sätze im Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) veröffentlicht und öffentlich einsehbar. Änderungen durch Antidumping-Massnahmen, Schutzklauseln oder neue Freihandelsabkommen können einen geltenden Satz kurzfristig erheblich verschieben.

**Quelle:** [https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp](https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollsteuersatz |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 96 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-18 |
| Quelle | https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp |

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