# Zollwertkontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22*

> Zollbehörden setzen die Zollwertkontrolle ein, um zu überprüfen, ob importierte Waren zum tatsächlich gezahlten oder erzielbaren Preis deklariert wurden.

Zollbehörden setzen die Zollwertkontrolle ein, um zu überprüfen, ob importierte Waren zum tatsächlich gezahlten oder erzielbaren Preis deklariert wurden. Unterdeklarationen – bewusst zu niedrig angesetzte Rechnungsbeträge – verkürzen Zolleinnahmen und verschaffen nicht regelkonformen Importeuren einen Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekt deklarierenden Unternehmen. In der Praxis gleichen die Behörden Handelsrechnungen, Frachtdokumente und Zahlungsnachweise mit Referenzwerten aus Preisdatenbanken oder Markterhebungen ab. Die Prüfung erfolgt entweder als Schreibtischkontrolle (dokumentengestützt) oder als Vor-Ort-Prüfung; bei risikobehafteten Sendungen werden beide Formen kombiniert. Stellt die Behörde eine Abweichung fest, kann sie den deklarierten Wert verwerfen und einen eigenen Zollwert festsetzen – mit entsprechenden Nachzahlungen und Bussen. Nicht zu verwechseln mit der Zollbeschau, die sich auf die körperliche Überprüfung der Ware selbst bezieht, nicht auf ihren deklarierten Wert.

**Quelle:** [https://www.wcoomd.org/en/topics/valuation.aspx](https://www.wcoomd.org/en/topics/valuation.aspx)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zollwertkontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 118 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-22 |
| Quelle | https://www.wcoomd.org/en/topics/valuation.aspx |

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