# Zugelassene Lagerbetreiber unter Zollkontrolle

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-25*

> Ein zugelassener Lagerbetreiber unter Zollkontrolle ist ein Unternehmen, das von der Zollbehörde bewilligt wurde, unverzollte Waren in einem Zolllager zu verwahren, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden.

Ein zugelassener Lagerbetreiber unter Zollkontrolle ist ein Unternehmen, das von der Zollbehörde bewilligt wurde, unverzollte Waren in einem Zolllager zu verwahren, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchssteuern entstehen erst, wenn die Ware das Lager verlässt und in den zollrechtlich freien Verkehr überführt oder einem anderen Zollverfahren zugeführt wird. Der Betreiber trägt die zollrechtliche Verantwortung für den gesamten Bestand und ist verpflichtet, ein lückenloses Bestandsregister zu führen sowie Zollkontrollen jederzeit zu dulden. In der EU regelt der Unionszollkodex das Zolllagerverfahren und unterscheidet zwischen öffentlichen Zolllagern – zugänglich für mehrere Einlagerer – und privaten Zolllagern, die ausschliesslich dem Betreiber vorbehalten sind. Für Importeure mit schwankendem oder saisonalem Bedarf ergibt sich daraus ein erheblicher Liquiditätsvorteil, da Abgaben erst bei tatsächlicher Bedarfsentnahme anfallen.

**Quelle:** [https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en](https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zugelassene Lagerbetreiber unter Zollkontrolle |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 124 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-25 |
| Quelle | https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en |

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