# Zulassungszertifikat für Gefahrgut

*Zuletzt aktualisiert: 2026-06-16*

> Ein Spediteur, der Gefahrgut zur Abfertigung anmeldet, muss sicherstellen, dass ein gültiges Zulassungszertifikat für die eingesetzten Verpackungen, Behälter oder Fahrzeuge vorliegt.

Ein Spediteur, der Gefahrgut zur Abfertigung anmeldet, muss sicherstellen, dass ein gültiges Zulassungszertifikat für die eingesetzten Verpackungen, Behälter oder Fahrzeuge vorliegt. Dieses Dokument wird von einer zuständigen Behörde oder akkreditierten Prüfstelle ausgestellt und bestätigt, dass das betreffende Packmittel oder Fahrzeug die konstruktiven und leistungsbezogenen Anforderungen der einschlägigen Gefahrgutvorschriften erfüllt – etwa ADR, IMDG-Code oder IATA-DGR. Es muss den Transportdokumenten beigefügt sein; fehlt es oder ist es abgelaufen, darf die Sendung nicht freigegeben werden. Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Gefahrgutklasse und zertifiziertem Objekt und muss rechtzeitig erneuert werden, da eine rückwirkende Verlängerung nicht möglich ist.

**Quelle:** [https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2021](https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2021)

## Schnellübersicht

| Eigenschaft | Wert |
|---|---|
| Begriff | Zulassungszertifikat für Gefahrgut |
| Sprache | DE |
| Wortanzahl Definition | 94 |
| Zuletzt aktualisiert | 2026-06-16 |
| Quelle | https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2021 |

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