# Baden-Württemberg verlängert Lkw-Ausnahme wegen Rhein-Niedrigwasser

**Category:** Operational Alerts  |  **Source:** Land Baden-Württemberg  |  **Published:** 2026-10-01  |  **Updated:** 2026-10-28

**Tags:** Baden-Württemberg, Sonntagsfahrverbot, Lkw, Niedrigwasser, Rhein, Leerfahrt, Strassentransport, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, Seefracht, LKW Transport, Schienentransport

> Lkw dürfen in Baden-Württemberg bei niedigwasserbedingten Transporten weiter sonntags fahren. Die Ausnahme gilt bis Ende Oktober.

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Baden-W&uuml;rttemberg verl&auml;ngert die befristete Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot f&uuml;r Lastwagen bis Ende Oktober. Hintergrund ist das anhaltende Niedrigwasser auf Rhein und anderen Wasserstrassen. Weil Binnenschiffe weniger laden k&ouml;nnen, m&uuml;ssen zus&auml;tzliche Mengen auf Strasse und Schiene ausweichen.

Die Freigabe gilt nicht pauschal f&uuml;r alle Transporte. Die Fahrt muss direkt oder indirekt mit der Bew&auml;ltigung der Niedrigwasserfolgen zusammenh&auml;ngen. Dazu z&auml;hlen etwa Ersatztransporte f&uuml;r ausgefallene oder reduzierte Binnenschiffsmengen. Auch die daf&uuml;r notwendigen Leerfahrten sind eingeschlossen.

F&uuml;r die Dispo ist der L&auml;nder-Flickenteppich der heikle Punkt. Eine Ausnahme in Baden-W&uuml;rttemberg bedeutet nicht automatisch, dass dieselbe Fahrt in Rheinland-Pfalz, Bayern, Frankreich oder der Schweiz ebenfalls zul&auml;ssig ist. Bei grenz&uuml;berschreitenden Touren muss jede durchfahrene Region separat gepr&uuml;ft werden.

Ausserdem bleiben Lenk- und Ruhezeiten, Gewichtsvorschriften sowie lokale Fahrverbote bestehen. Die Ausnahme schafft zus&auml;tzliche Fahrm&ouml;glichkeiten, hebt aber die &uuml;brigen Regeln nicht auf. Fahrer und Unternehmer sollten einen Nachweis zum Zusammenhang mit dem Niedrigwasser mitf&uuml;hren.

Auch Empf&auml;nger m&uuml;ssen kl&auml;ren, ob Rampe und Lager am Sonntag &uuml;berhaupt besetzt sind. Sonst f&auml;hrt der Lkw zwar legal, kann die Ware aber nicht abladen.

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Auftrag, Ladepapier und Dispositionsvermerk sollten den Bezug zum Ersatz der Binnenschifffahrt zeigen. Vor Abfahrt ist die ganze Route zu kontrollieren. Bei Kontrollen spart eine saubere Dokumentation viel Diskussion.

**Kurz gesagt:** Sonntags fahren ist m&ouml;glich, aber nur mit passendem Niedrigwasser-Bezug und sauberem Nachweis.

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- Die Ausnahme in Baden-W&uuml;rttemberg gilt bis 31. Oktober 2026.

- Grund ist das anhaltende Niedrigwasser.

- Erfasst sind direkte und indirekte Ersatztransporte.

- Notwendige Leerfahrten sind eingeschlossen.

- Es handelt sich nicht um eine allgemeine Freigabe aller Lkw.

- Andere Bundesl&auml;nder m&uuml;ssen separat gepr&uuml;ft werden.

- Lenk- und Ruhezeiten gelten weiterhin.

## Verknüpfte Entitäten

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### Glossar

- [Binnenschifffahrt](https://www.frachtportal.com/de/glossary/binnenschifffahrt)
- [Sonntagsfahrverbot](https://www.frachtportal.com/de/glossary/sonntagsfahrverbot)
- [Niedrigwasser](https://www.frachtportal.com/de/glossary/niedrigwasser)

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