# EU-Importe 2026: Neue Umweltregeln für CO₂ und Waldschutz

**Category:** Nachhaltigkeit  |  **Source:** Frachtportal Redaktion  |  **Published:** 2026-06-16  |  **Updated:** 2026-06-24

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> Die EU verschärft 2026 ihre Umweltregeln. CBAM betrifft CO₂-intensive Waren, die EUDR Produkte aus Lieferketten mit möglicher Entwaldung.

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Bei EU-Importen wird Umweltschutz 2026 deutlich wichtiger. Zwei Begriffe tauchen dabei immer h&auml;ufiger auf: CBAM und EUDR.

CBAM ist der europ&auml;ische CO₂-Grenzausgleich. Betroffen sind vor allem Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder D&uuml;nger. Die EU will damit verhindern, dass solche Produkte nur deshalb g&uuml;nstiger importiert werden, weil sie in L&auml;ndern mit tieferen Umweltauflagen hergestellt wurden.

F&uuml;r Importeure bedeutet das: Sie m&uuml;ssen besser wissen, wie viel CO₂ bei der Herstellung ihrer Waren entstanden ist. Diese Angaben kommen in der Regel vom Produzenten im Ausland.

Die EUDR betrifft den Schutz der W&auml;lder. Die Abk&uuml;rzung steht f&uuml;r European Union Deforestation Regulation, also die EU-Verordnung gegen Entwaldung.

Gemeint ist ganz einfach: Wer Produkte wie Kaffee, Kakao, Holz, Soja, Palm&ouml;l, Rindfleisch, Leder, M&ouml;bel oder Reifen in die EU bringt, muss zeigen k&ouml;nnen, woher die Ware stammt und dass daf&uuml;r nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald neu gerodet wurde.

Ein Beispiel: Kaffee darf nicht von einer Plantage stammen, f&uuml;r die Wald abgeholzt wurde. Dasselbe gilt f&uuml;r Kakao, Soja, Palm&ouml;l oder Kautschuk. Bei M&ouml;beln muss nachvollziehbar sein, woher das Holz kommt. Bei Leder und Rindfleisch muss klar sein, auf welchen Fl&auml;chen die Tiere gehalten wurden.

F&uuml;r Spediteure wird das Thema wichtig, weil k&uuml;nftig mehr Daten und Unterlagen verlangt werden. Wir k&ouml;nnen Dokumente transportieren und Zollanmeldungen unterst&uuml;tzen. Die Angaben zur Herstellung und Herkunft m&uuml;ssen aber vom Importeur und seinen Lieferanten kommen.

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Importeure sollten jetzt ihre Waren und Lieferanten pr&uuml;fen. Die wichtigste Frage lautet: K&ouml;nnen wir sauber belegen, woher das Produkt kommt und wie es hergestellt wurde?

Wer diese Daten erst bei der Verzollung sucht, ist zu sp&auml;t dran. Die Informationen m&uuml;ssen vorher in der Lieferkette beschafft werden.

Kurz gesagt: Die EU will weniger CO₂ und weniger zerst&ouml;rte W&auml;lder. F&uuml;r die Logistik bedeutet das mehr Nachweise, mehr Abstimmung und mehr Verantwortung.

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- CBAM betrifft bestimmte Waren mit hohem CO₂-Ausstoss.

- Dazu geh&ouml;ren unter anderem Stahl, Aluminium, Zement und D&uuml;nger.

- Die definitive CBAM-Phase l&auml;uft seit dem 1. Januar 2026.

- Die EUDR soll verhindern, dass f&uuml;r EU-Produkte neue Waldfl&auml;chen zerst&ouml;rt werden.

- Betroffen sind unter anderem Kaffee, Kakao, Holz, Soja, Palm&ouml;l, Kautschuk und Rinder.

- Auch Schokolade, M&ouml;bel, Leder und Reifen k&ouml;nnen betroffen sein.

- Entscheidend ist, ob nach dem 31. Dezember 2020 Wald gerodet wurde.

- F&uuml;r mittlere und grosse Unternehmen gilt die EUDR grunds&auml;tzlich ab dem 30. Dezember 2026.

- Viele kleine und Kleinstunternehmen erhalten Zeit bis zum 30. Juni 2027.

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