# Frankreich ändert Regime-42-Abwicklung: Folgen für Schweizer und britische Versender

**Category:** Zoll  |  **Source:** Frachtportal Redaktion  |  **Published:** 2026-07-21  |  **Updated:** 2026-07-27

**Tags:** Frankreich, Grossbritannien, Schweiz, Regime 42, DAP R42, DDP, Fiskalvertretung, Mehrwertsteuer, EU Import, Zollabfertigung, EU Verzollung, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, Seefracht, LKW Transport, Zoll

> Schweizer und britische Versender können bei Regime 42 nicht mehr einfach die Mehrwertsteuernummer eines Fiskalvertreters verwenden. DAP R42 wird zur Alternative.

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Seit Anfang 2026 gelten in Frankreich neue Regeln f&uuml;r Unternehmen ausserhalb der EU. Betroffen sind unter anderem Versender aus der Schweiz und Grossbritannien, die Waren &uuml;ber Frankreich in ein anderes EU-Land liefern.

Ein Beispiel: Eine Schweizer Firma verkauft eine Maschine an einen Kunden in Deutschland. Der Lkw f&auml;hrt &uuml;ber Frankreich in die EU.

Bisher wurde daf&uuml;r h&auml;ufig **DDP Regime 42** genutzt. DDP bedeutet vereinfacht: Der Schweizer Verk&auml;ufer organisiert alles – Transport, Einfuhr und Zollabfertigung. F&uuml;r die franz&ouml;sischen Mehrwertsteuerformalit&auml;ten konnte ein Fiskalvertreter seine eigene franz&ouml;sische Mehrwertsteuernummer zur Verf&uuml;gung stellen.

Diese einfache L&ouml;sung f&uuml;r einzelne Sendungen ist seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr m&ouml;glich. Dasselbe gilt f&uuml;r britische Versender.

Wer weiterhin selbst als Importeur in Frankreich auftreten will, ben&ouml;tigt grunds&auml;tzlich eine eigene franz&ouml;sische Mehrwertsteuernummer.

Dabei gibt es einen Unterschied:

- Britische Unternehmen k&ouml;nnen sich grunds&auml;tzlich selbst f&uuml;r die franz&ouml;sische Mehrwertsteuer registrieren. Grossbritannien steht auf der franz&ouml;sischen Liste der Staaten mit ausreichender Zusammenarbeit in Steuerfragen.

- Schweizer Unternehmen ben&ouml;tigen grunds&auml;tzlich zus&auml;tzlich einen dauerhaften Fiskalvertreter in Frankreich. Die Schweiz steht derzeit nicht auf dieser Liste.

Eine Alternative ist **DAP Regime 42**.

DAP bedeutet: Der Schweizer oder britische Verk&auml;ufer organisiert den Transport weiterhin bis zum vereinbarten Lieferort. Die Einfuhrabfertigung &uuml;bernimmt aber der K&auml;ufer in der EU. Der EU-Kunde wird also zum Importeur.

Regime 42 sorgt daf&uuml;r, dass bei der Einfuhr in Frankreich keine franz&ouml;sische Import-Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Ware direkt in ein anderes EU-Land weitertransportiert wird. Der Zoll wird bei der Einfuhr bezahlt, die Mehrwertsteuer wird anschliessend im Bestimmungsland behandelt.

&bdquo;DAP R42&ldquo; ist kein neues offizielles Zollverfahren. Es ist die Kombination aus der Lieferbedingung DAP und dem bestehenden Regime 42.

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F&uuml;r Schweizer und britische Verlader ist entscheidend, wer bei der Einfuhr in Frankreich als Importeur eingetragen wird.

Wird auf DAP Regime 42 umgestellt, muss der EU-Kunde damit einverstanden sein, die Einfuhr zu &uuml;bernehmen. Vor dem Versand werden seine EORI-Nummer, Mehrwertsteuernummer und eine Vollmacht f&uuml;r den Zollagenten ben&ouml;tigt.

F&uuml;r die Dispo entsteht sonst schnell ein Problem: Der Lkw steht an der franz&ouml;sischen Grenze, aber der Empf&auml;nger hat die Einfuhr noch nicht best&auml;tigt oder die Unterlagen fehlen.

Auch Kaufvertrag, Rechnung und Incoterm m&uuml;ssen angepasst werden. Eine bisherige DDP-Lieferung darf nicht ohne Zustimmung des Kunden einfach als DAP abgefertigt werden.

F&uuml;r Sendungen mit Endziel Frankreich kann Regime 42 nicht verwendet werden. Die Ware muss nach der Einfuhr direkt in ein anderes EU-Land weitergehen.

**Kurz gesagt:** Regime 42 bleibt bestehen. Neu kann der Schweizer oder britische Verk&auml;ufer aber nicht mehr einfach die Mehrwertsteuernummer eines Fiskalvertreters f&uuml;r einzelne Sendungen verwenden.

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- Die fallweise Fiskalvertretung wurde gesetzlich bereits zum 1. Januar 2025 abgeschafft.

- Eine &Uuml;bergangsfrist galt bis 31. Dezember 2025.

- Die praktische Umstellung gilt deshalb seit 1. Januar 2026.

- Betroffen sind Unternehmen aus allen Nicht-EU-Staaten.

- Dazu geh&ouml;ren Schweizer und britische Versender.

- Regime 42 selbst wurde nicht abgeschafft.

- Bei DAP &uuml;bernimmt grunds&auml;tzlich der K&auml;ufer die Einfuhrabfertigung.

- Bei DAP R42 kann der EU-K&auml;ufer als Importeur auftreten.

- Die Ware muss von Frankreich direkt in ein anderes EU-Land weitergehen.

- F&uuml;r einen massenhaften Wechsel liegen keine offiziellen Mengenangaben vor.

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