# Lkw-Kartell: Münchner Gericht beziffert Schäden bei MAN und Daimler

**Category:** Unternehmen   |  **Source:** Landgericht München I  |  **Published:** 2026-10-31  |  **Updated:** 2026-11-04

**Tags:** Lkw-Kartell, MAN, Daimler, Landgericht München I, Schadenersatz, Fuhrpark, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, LKW Transport, Digitalisierung

> Ein Münchner Gericht setzt bei einzelnen Lkw-Käufen Preisschäden von 1 bis 5 Prozent an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Das Landgericht M&uuml;nchen I hat in zwei Verfahren zum Lkw-Kartell konkrete Preissch&auml;den gesch&auml;tzt. Die Urteile vom 21. Oktober betreffen zwei Bauunternehmen, die Fahrzeuge unter anderem von MAN und Daimler gekauft hatten. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskr&auml;ftig.

Bei schweren Daimler-Lkw setzte das Gericht den Schaden auf 3,7 Prozent des Nettopreises an, bei mittelschweren auf 4,2 Prozent. Bei MAN waren es 5 Prozent f&uuml;r schwere und 1 Prozent f&uuml;r mittelschwere Fahrzeuge. F&uuml;r einen 1997 gekauften Lkw lehnte das Gericht einen Anspruch ab, weil es einen Schaden nicht f&uuml;r wahrscheinlich hielt.

F&uuml;r Fuhrparkbetriebe ist das ein weiterer Anhaltspunkt bei der Aufarbeitung alter Fahrzeugk&auml;ufe. Eine automatische Gutschrift folgt daraus jedoch nicht. Ob ein eigener Kauf betroffen ist, muss anhand des einzelnen Vorgangs und des jeweiligen Verfahrens gepr&uuml;ft werden.

Wer Anspr&uuml;che bereits verfolgt, sollte das Urteil mit der beauftragten Rechtsvertretung besprechen. Hilfreich sind sauber geordnete Kaufbelege, Fahrzeugdaten und Unterlagen zu bestehenden Klagen oder Vergleichen. Die Prozentwerte allein reichen f&uuml;r eine Forderung nicht aus. F&uuml;r die Buchhaltung gilt deshalb: Eine m&ouml;gliche sp&auml;tere Zahlung geh&ouml;rt erst dann in die verbindliche Finanzplanung, wenn ihr konkreter Stand gekl&auml;rt ist.

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Alte Kaufunterlagen nach Hersteller, Fahrzeug und Kaufjahr sortieren. Fristen und die Bedeutung der neuen Urteile f&uuml;r den eigenen Fall fachlich pr&uuml;fen lassen. Kurz gesagt: Die Quoten sind ein Anhaltspunkt, aber noch kein Geld auf dem Konto.

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- Das Landgericht M&uuml;nchen I entschied am 21. Oktober 2026.

- Die Aktenzeichen lauten 37 O 6594/17 und 37 O 2959/18.

- Die Kl&auml;ger stammen aus der Baubranche.

- F&uuml;r schwere MAN-Lkw wurden 5 Prozent gesch&auml;tzt.

- F&uuml;r schwere Daimler-Lkw wurden 3,7 Prozent gesch&auml;tzt.

- Beide Urteile sind noch nicht rechtskr&auml;ftig.

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