# Niedrigwasser: Immer mehr Bundesländer lockern Lkw-Fahrverbote

**Category:** Regulation  |  **Source:** Frachtportal Redaktion  |  **Published:** 2026-08-10  |  **Updated:** 2026-08-11

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> Mehrere Bundesländer erlauben wegen des Niedrigwassers zusätzliche Lkw-Fahrten am Wochenende. Für Speditionen entstehen neue Möglichkeiten – aber keine generelle Freigabe.

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Das extreme Niedrigwasser auf dem Rhein und anderen deutschen Wasserstrassen wirkt sich inzwischen direkt auf den Strasseng&uuml;terverkehr aus. Mehrere Bundesl&auml;nder haben das Sonn- und Feiertagsfahrverbot f&uuml;r bestimmte Lkw vor&uuml;bergehend gelockert.

Den Anfang machten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Bremen schloss sich am 10. August an. Auch Baden-W&uuml;rttemberg hat inzwischen eine Ausnahme erlassen. Bayern hat angek&uuml;ndigt, ab dem kommenden Wochenende ebenfalls zus&auml;tzliche Lkw-Fahrten zu erm&ouml;glichen.

Der Hintergrund ist einfach: Wegen der niedrigen Pegel k&ouml;nnen viele Binnenschiffe nur noch einen Teil ihrer normalen Ladung mitnehmen. Transporte m&uuml;ssen deshalb teilweise auf die Schiene oder die Strasse verlagert werden. Die zus&auml;tzlichen Wochenendfahrten sollen verhindern, dass sich Warenstr&ouml;me weiter aufstauen oder Industriebetriebe wegen fehlender Rohstoffe ihre Produktion reduzieren m&uuml;ssen.

Die Ausnahmen gelten allerdings nicht einfach f&uuml;r jeden Transport. In Niedersachsen beispielsweise betrifft die Regelung Lkw &uuml;ber 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anh&auml;nger, wenn die Fahrt als Ersatzverkehr aufgrund des Niedrigwassers notwendig ist. Die Regelung gilt dort zun&auml;chst bis zum 31. August.

Auch Nordrhein-Westfalen hat die Ausnahme zun&auml;chst bis Ende August begrenzt. Rheinland-Pfalz und das Saarland haben l&auml;ngere Zeitr&auml;ume bis maximal Ende September vorgesehen. Bremen hat seine Regelung ebenfalls zun&auml;chst bis zum 31. August befristet.

Das zeigt aber auch das Problem: Es gibt derzeit keine einheitliche bundesweite Regelung. Speditionen m&uuml;ssen deshalb genau pr&uuml;fen, durch welche Bundesl&auml;nder ihre Fahrzeuge fahren und welche Ausnahme dort tats&auml;chlich gilt.

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F&uuml;r die Disposition ist die Lockerung grunds&auml;tzlich hilfreich. Ein Transport, der wegen fehlender Kapazit&auml;t auf dem Rhein kurzfristig auf den Lkw umgestellt werden muss, kann dadurch unter Umst&auml;nden auch am Sonntag durchgef&uuml;hrt werden.

Aber Vorsicht: **Sonntagsfahrverbot aufgehoben bedeutet nicht automatisch freie Fahrt f&uuml;r jeden Lkw.** Der Zusammenhang mit dem Niedrigwasser beziehungsweise einem notwendigen Ersatztransport sollte belegbar sein.

Zus&auml;tzlich m&uuml;ssen die normalen Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals ber&uuml;cksichtigt werden. Auch der Fahrermangel verschwindet durch die Ausnahme nicht. Ein Lkw, der am Sonntag f&auml;hrt, bringt deshalb nicht automatisch zus&auml;tzliche Wochenkapazit&auml;t. Darauf weist auch der Bundesverband G&uuml;terkraftverkehr und Logistik hin.

Besonders bei Fahrten durch mehrere Bundesl&auml;nder sollte die Dispo vor Abfahrt pr&uuml;fen, welche Regelungen auf der gesamten Route gelten. Nicht alle L&auml;nder haben die Fahrverbote gleich gelockert.

**Kurz gesagt: Die Ausnahmen schaffen zus&auml;tzliche Flexibilit&auml;t, ersetzen aber weder fehlende Schiffskapazit&auml;ten noch Fahrer und m&uuml;ssen f&uuml;r jeden Transport sauber gepr&uuml;ft werden.**

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- Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot eingef&uuml;hrt.

- Bremen schloss sich am 10. August an; die dortige Regelung gilt zun&auml;chst bis 31. August.

- Niedersachsen hat seine Ausnahme ebenfalls bis 31. August 2026 befristet.

- Die nieders&auml;chsische Ausnahme gilt f&uuml;r notwendige Ersatzverkehre aufgrund des Niedrigwassers.

- Betroffen sind dort Lkw &uuml;ber 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anh&auml;ngern.

- Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben ihre Regelungen zun&auml;chst bis Ende August befristet, Rheinland-Pfalz und das Saarland bis maximal Ende September.

- Baden-W&uuml;rttemberg hat am 10. August ebenfalls eine befristete Ausnahme bis Ende August erlassen.

- Bayern hat eine Lockerung ab dem kommenden Wochenende angek&uuml;ndigt; die konkreten Regeln werden noch ausgearbeitet.

- Die Massnahmen gehen auf Gespr&auml;che von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger mit Wirtschaft und Logistikbranche zur Niedrigwasserlage zur&uuml;ck.

- Die Ausnahmen vom Fahrverbot &auml;ndern nicht automatisch die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer.

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