{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Absicherung Zollverfahren","description":"Sobald ein besonderes Zollverfahren eröffnet wird – etwa gemeinschaftlicher Versand, Zolllagerung, aktive Veredelung oder vorübergehende Verwendung – tritt die Absicherung von Zollverfahren in Kraft: Die Zollbehörde verlangt den Nachweis, dass eine entstehende Zollschuld tatsächlich beigetrieben werden kann. Die Sicherheitsleistung kann als Einzelgarantie für einen bestimmten Vorgang oder als Gesamtgarantie für mehrere laufende Verfahren erbracht werden; gebräuchliche Instrumente sind Bankbürgsc","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/absicherung-zollverfahren","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T20:01:08.690661","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/absicherung-zollverfahren","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Absicherung Zollverfahren · Sobald ein besonderes Zollverfahren eröffnet wird – etwa gemeinschaftlicher Versand, Zolllagerung, aktive Veredelung oder vorübergehende Verwendung – tritt die Absicherung von Zollverfahren in Kraft: Die Zollbehörde verlangt den Nachweis, dass eine entstehende Zollschuld tatsächlich beigetrieben werden kann. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/union-customs-code_en"}