{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Änderung (zur Zollanmeldung)","description":"Sobald eine Zollanmeldung eingereicht und vom Zoll angenommen wurde, können Angaben nicht mehr einfach überschrieben werden – an diesem Punkt setzt die Änderung an. Sie ist der formelle Antrag des Anmelders, nachträglich Daten in einer bereits akzeptierten Zollanmeldung zu korrigieren oder zu ergänzen, etwa bei Fehlern in Warenbeschreibung, Menge oder Zollwert, bei nachträglich geänderten Umständen oder fehlenden Belegen. Zollbehörden lassen Änderungen in der Regel nur zu, solange die Ware noch ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/aenderung-zur-zollanmeldung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-16T03:03:09.021855","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/glossary-customs_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/aenderung-zur-zollanmeldung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Änderung (zur Zollanmeldung) · Sobald eine Zollanmeldung eingereicht und vom Zoll angenommen wurde, können Angaben nicht mehr einfach überschrieben werden – an diesem Punkt setzt die Änderung an. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/glossary-customs_en"}