{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"BAZG-Sicherung / Sicherstellung durch BAZG","description":"Im Verlauf eines Zoll- oder Grenzschutzverfahrens greift das BAZG zur Sicherstellung, wenn Waren oder Vermögenswerte zur Sicherung offener Abgabenforderungen, zur Beweissicherung bei einem Zollverstoss oder zur Vorbereitung strafrechtlicher Massnahmen vorläufig in Verwahrung genommen werden müssen. Entscheidend ist: Die Sicherstellung überträgt kein Eigentum – sie ist eine temporäre Kontrollmassnahme, die so lange andauert, wie die zugrundeliegende Zollschuld offen ist oder das Verfahren läuft. ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/bazg-sicherung-sicherstellung-durch-bazg","inLanguage":"de","dateModified":"2026-07-01T01:06:52.336253","citation":"BAZG (bazg.admin.ch): Zollstrafrecht – Sicherstellung und Beschlagnahme; Zollgesetz (ZG). Stand: Juli 2026.","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/bazg-sicherung-sicherstellung-durch-bazg","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"BAZG-Sicherung / Sicherstellung durch BAZG · Im Verlauf eines Zoll- oder Grenzschutzverfahrens greift das BAZG zur Sicherstellung, wenn Waren oder Vermögenswerte zur Sicherung offener Abgabenforderungen, zur Beweissicherung bei einem Zollverstoss oder zur Vorbereitung strafrechtlicher Massnahmen vorläufig in Verwahrung genommen werden müssen. · Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Zollstrafrecht – Sicherstellung und Beschlagnahme; Zollgesetz (ZG). Stand: Juli 2026."}