{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Behördliche Auflagen im Transport","description":"Bereits bei der Tourenplanung greifen behördliche Auflagen: Sie legen verbindlich fest, unter welchen Bedingungen Güter auf öffentlichen Verkehrswegen oder über Grenzen transportiert werden dürfen. Je nach Transportmodus und Strecke umfassen sie Zulassungspflichten für Fahrzeuge und Unternehmen, Gewichts- und Abmassungsgrenzen, Lenk- und Ruhezeitenregelungen sowie Umweltzonen. Hinzu kommen Gefahrgutvorschriften – im Strassenverkehr das ADR, zur See das IMDG-Regelwerk, in der Luftfracht die IATA ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/behoerdliche-auflagen-im-transport","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-16T06:18:56.703562","citation":"https://www.bvl.de/de/logistik-lexikon/behoerdliche-auflagen","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/behoerdliche-auflagen-im-transport","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Behördliche Auflagen im Transport · Bereits bei der Tourenplanung greifen behördliche Auflagen: Sie legen verbindlich fest, unter welchen Bedingungen Güter auf öffentlichen Verkehrswegen oder über Grenzen transportiert werden dürfen. · Quelle: https://www.bvl.de/de/logistik-lexikon/behoerdliche-auflagen"}