{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Bestätigung der Ausfuhranmeldung","description":"Spediteure und Exporteure erhalten die Bestätigung der Ausfuhranmeldung von der zuständigen Zollbehörde, sobald die Ausfuhranmeldung vollständig eingereicht, geprüft und im Zollsystem registriert wurde. Das Dokument – in modernen Zollumgebungen eine elektronische Bescheinigung – enthält eine behördliche Referenznummer sowie das Annahmedatum und belegt die ordnungsgemässe zollrechtliche Erfassung der Sendung. Es dient dem Versender als Nachweis gegenüber Käufer und Logistikpartnern und ist in vie","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/bestaetigung-der-ausfuhranmeldung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-23T16:39:11.293266","citation":"https://www.wco.org/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/bestaetigung-der-ausfuhranmeldung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Bestätigung der Ausfuhranmeldung · Spediteure und Exporteure erhalten die Bestätigung der Ausfuhranmeldung von der zuständigen Zollbehörde, sobald die Ausfuhranmeldung vollständig eingereicht, geprüft und im Zollsystem registriert wurde. · Quelle: https://www.wco.org/"}