{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Bestimmungszollstelle Import","description":"Spediteure und Zollagenten geben in der Einfuhranmeldung die Bestimmungszollstelle Import an – die zuständige Zollbehörde, bei der die Sendung am Ende der Beförderung förmlich gestellt, die Zollanmeldung geprüft und die Einfuhrabgaben festgesetzt werden. Erst mit der zollamtlichen Freigabe durch diese Stelle gelangt die Ware in den freien Verkehr. Im Versandverfahren ist die Bestimmungszollstelle klar von der Eingangszollstelle zu unterscheiden: Letztere empfängt die Sendung an der Aussengrenze ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/bestimmungszollstelle-import","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-16T07:43:56.860290","citation":"https://www.zoll.de/DE/Service/Glossar/glossar_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/bestimmungszollstelle-import","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Bestimmungszollstelle Import · Spediteure und Zollagenten geben in der Einfuhranmeldung die Bestimmungszollstelle Import an – die zuständige Zollbehörde, bei der die Sendung am Ende der Beförderung förmlich gestellt, die Zollanmeldung geprüft und die Einfuhrabgaben festgesetzt werden. · Quelle: https://www.zoll.de/DE/Service/Glossar/glossar_node.html"}