{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Catch-all-Prüfung","description":"Im Exportkontrollprozess tritt die Catch-all-Prüfung genau dort in Kraft, wo spezifische Kontrolllisten enden: Sie verpflichtet Exporteure, auch nicht-gelistete Güter auf eine mögliche Verwendung für Massenvernichtungswaffen, konventionelle Rüstung oder andere sicherheitsrelevante Zwecke zu prüfen, sobald konkrete Hinweise auf eine solche Nutzung vorliegen. Die Prüfpflicht entsteht also nicht durch den Warencode allein, sondern durch Kenntnisse oder begründete Vermutungen über den Endverbleib. I","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/catch-all-pruefung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T15:59:31.955538","citation":"https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0821","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/catch-all-pruefung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Catch-all-Prüfung · Im Exportkontrollprozess tritt die Catch-all-Prüfung genau dort in Kraft, wo spezifische Kontrolllisten enden: Sie verpflichtet Exporteure, auch nicht-gelistete Güter auf eine mögliche Verwendung für Massenvernichtungswaffen, konventionelle Rüstung oder andere sicherheitsrelevante Zwecke zu prüfen, sobald konkrete Hinweise auf eine solche Nutzung vorliegen. · Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0821"}