{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhranmeldung","description":"Damit importierte Waren rechtmässig in den freien Verkehr eines Landes überführt werden können, muss der Importeur oder sein Zollagent eine Einfuhranmeldung bei der zuständigen Zollstelle einreichen. Die Anmeldung enthält Warenbezeichnung, Zolltarifnummer, Zollwert und Ursprungsland sowie die erforderlichen Belege – Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweis und gegebenenfalls Lizenzen oder Zertifikate. Die Zollstelle prüft die Angaben, errechnet die anfallenden Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzst","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhranmeldung-4","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-24T06:44:58.979893","citation":"https://www.gov.uk/guidance/making-import-declarations","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhranmeldung-4","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhranmeldung · Damit importierte Waren rechtmässig in den freien Verkehr eines Landes überführt werden können, muss der Importeur oder sein Zollagent eine Einfuhranmeldung bei der zuständigen Zollstelle einreichen. · Quelle: https://www.gov.uk/guidance/making-import-declarations"}