{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrhafen","description":"Zollbehörden und Spediteure bezeichnen als Einfuhrhafen den ersten offiziell zugelassenen Ort, an dem Waren ein Zollterritorium betreten und einer Anmeldung, Kontrolle sowie zollamtlichen Abfertigung unterliegen. Der Begriff umfasst Seehäfen, Flughäfen und Landgrenzübergänge – massgeblich ist nicht der Transportweg, sondern die behördliche Zulassung zur Abfertigung. Spediteure müssen den Einfuhrhafen bereits in der Transportplanung festlegen, da er die Zuständigkeit der Zollstelle und die Bearbe","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrhafen","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T16:38:57.223411","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Port_of_entry","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrhafen","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrhafen · Zollbehörden und Spediteure bezeichnen als Einfuhrhafen den ersten offiziell zugelassenen Ort, an dem Waren ein Zollterritorium betreten und einer Anmeldung, Kontrolle sowie zollamtlichen Abfertigung unterliegen. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Port_of_entry"}