{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrmanifest","description":"Noch bevor das erste Stück Fracht das Schiff verlässt, ist das Einfuhrmanifest bereits bei der Zollbehörde eingereicht: Der Verfrachter oder Spediteur übermittelt es spätestens bei Ankunft des Transportmittels im Bestimmungsland, bei bestehender Voranmeldefrist sogar vor dem Einlaufen in den Hafen. Das Dokument verzeichnet sämtliche an Bord befindlichen Güter mit Angaben zu Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Menge, Gewicht, Verpackungsart und Identifikationscodes. Zollbehörden nutzen es als","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrmanifest","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-24T06:50:16.909102","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Manifest_(shipping)","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrmanifest","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrmanifest · Noch bevor das erste Stück Fracht das Schiff verlässt, ist das Einfuhrmanifest bereits bei der Zollbehörde eingereicht: Der Verfrachter oder Spediteur übermittelt es spätestens bei Ankunft des Transportmittels im Bestimmungsland, bei bestehender Voranmeldefrist sogar vor dem Einlaufen in den Hafen. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Manifest_(shipping)"}