{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrmehrwertsteuerpflicht","description":"Eine Spedition übernimmt Waren aus Drittstaaten – und noch vor der Verzollung steht die Frage: Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer? Die Einfuhrmehrwertsteuerpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, beim Verbringen von Waren in das Zollgebiet Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen. Steuerschuldner ist in der Regel der Anmelder oder Importeur; in bestimmten Konstellationen kann diese Pflicht auch auf einen indirekten Vertreter übergehen. Ausnahmen bestehen etwa für Rückwaren, Diplomateng","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrmehrwertsteuerpflicht","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-19T00:16:30.308542","citation":"https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrmehrwertsteuerpflicht","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrmehrwertsteuerpflicht · Eine Spedition übernimmt Waren aus Drittstaaten – und noch vor der Verzollung steht die Frage: Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer? · Quelle: https://europa.eu/youreurope/business/taxes/vat/vat-imports/index_en.htm"}