{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrsteuer","description":"Sobald eine Sendung zur Einfuhr angemeldet wird, entsteht die Steuerpflicht: Einfuhrsteuer ist der Oberbegriff für alle beim Import aus Drittländern fälligen Abgaben – in erster Linie Zollabgaben gemäss dem geltenden Zolltarif sowie die Einfuhrumsatzsteuer. Die Zollbehörde berechnet beide Komponenten auf Basis des angemeldeten Zollwerts und erhebt sie im Rahmen der Zollanmeldung. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Unterscheidung beider Anteile praxisrelevant: Die Einfuhrumsatzste","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrsteuer","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:07:00.453199","citation":"https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrsteuer","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrsteuer · Sobald eine Sendung zur Einfuhr angemeldet wird, entsteht die Steuerpflicht: Einfuhrsteuer ist der Oberbegriff für alle beim Import aus Drittländern fälligen Abgaben – in erster Linie Zollabgaben gemäss dem geltenden Zolltarif sowie die Einfuhrumsatzsteuer. · Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer"}