{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrsteuerbescheid","description":"Ein Einfuhrsteuerbescheid ist die schriftliche, rechtsverbindliche Festsetzung der Zollbehörde, mit der einem Importeur oder seinem Vertreter die geschuldeten Einfuhrzölle und gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer mitgeteilt werden. Der Bescheid nennt die Berechnungsgrundlagen – Zollwert, Tarifnummer und angewendeter Abgabensatz – und fordert zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist auf. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Fälligkeit und die Vollstreckung der Abgaben. Bis zur Begleic","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrsteuerbescheid","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T23:05:09.811519","citation":"https://www.zoll.de","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrsteuerbescheid","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrsteuerbescheid · Ein Einfuhrsteuerbescheid ist die schriftliche, rechtsverbindliche Festsetzung der Zollbehörde, mit der einem Importeur oder seinem Vertreter die geschuldeten Einfuhrzölle und gegebenenfalls die Einfuhrumsatzsteuer mitgeteilt werden. · Quelle: https://www.zoll.de"}