{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrsteuerstundung","description":"Wenn Waren zur Einfuhr angemeldet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich sofort fällig – die Einfuhrsteuerstundung erlaubt es zugelassenen Importeuren, diese Zahlung aufzuschieben und die Steuer stattdessen gesammelt über die periodische Umsatzsteuervoranmeldung abzurechnen. Die Bewilligung muss vorab bei der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörde beantragt werden; ohne Genehmigung bleibt die Steuer bei Warenankunft fällig. Betriebe mit solider Bonität und einwandfreier Compliance-Gesch","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrsteuerstundung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:08:34.146575","citation":"https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuer/Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer/Stundung/stundung_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrsteuerstundung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrsteuerstundung · Wenn Waren zur Einfuhr angemeldet werden, ist die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich sofort fällig – die Einfuhrsteuerstundung erlaubt es zugelassenen Importeuren, diese Zahlung aufzuschieben und die Steuer stattdessen gesammelt über die periodische Umsatzsteuervoranmeldung abzurechnen. · Quelle: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuer/Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer/Stundung/stundung_node.html"}