{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einfuhrumsatzsteuer","description":"Spediteure und Importeure stellen beim Wareneingang aus Drittländern fest: Neben dem Zoll wird eine weitere Abgabe fällig – die Einfuhrumsatzsteuer. Sie entspricht inhaltlich der Mehrwertsteuer, wird aber nicht auf eine inländische Lieferung, sondern auf den Grenzübertritt der Ware erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Waren zuzüglich anfallender Zölle und Nebenkosten; der Steuersatz entspricht dem des vergleichbaren Inlandsgeschäfts. Unternehmen mit Vorsteuerabzugsberechtigung könne","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einfuhrumsatzsteuer","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:13:25.459272","citation":"https://www.gov.uk/guidance/vat-on-imports","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einfuhrumsatzsteuer","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einfuhrumsatzsteuer · Spediteure und Importeure stellen beim Wareneingang aus Drittländern fest: Neben dem Zoll wird eine weitere Abgabe fällig – die Einfuhrumsatzsteuer. · Quelle: https://www.gov.uk/guidance/vat-on-imports"}