{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Einmalübermittlungsprinzip","description":"Ein Spediteur, der bei jeder Zollanmeldung dieselben Unternehmensdaten neu erfassen muss, erlebt das genaue Gegenteil des Einmalübermittlungsprinzips. Dieses Verwaltungsprinzip besagt, dass Behörden Informationen, die ein Unternehmen oder eine Person bereits korrekt übermittelt hat, nicht erneut anfordern dürfen – stattdessen greifen sie auf die vorhandenen Daten zurück und verwenden sie für neue Verfahren weiter. Im grenzüberschreitenden Handel betrifft das vor allem Stammdaten wie Unternehmens","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/einmaluebermittlungsprinzip","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T17:04:03.014781","citation":"https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/en/content/once-only-principle","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/einmaluebermittlungsprinzip","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Einmalübermittlungsprinzip · Ein Spediteur, der bei jeder Zollanmeldung dieselben Unternehmensdaten neu erfassen muss, erlebt das genaue Gegenteil des Einmalübermittlungsprinzips. · Quelle: https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/en/content/once-only-principle"}