{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Embargoprüfung","description":"Spediteure, Exporteure und Zollstellen führen eine Embargoprüfung durch, bevor eine Sendung angenommen, angemeldet oder befördert wird. Dabei werden Empfänger, Absender, beteiligte Dritte sowie Waren und Zielländer systematisch gegen gültige Sanktions- und Embargolisten abgeglichen – etwa jene der EU, der USA (OFAC), der UNO oder nationaler Behörden. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Transaktion kein geltendes Handelsverbot verletzt. Die Prüfung erfolgt idealerweise in mehreren Phasen: bei A","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/embargopruefung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T21:18:48.945581","citation":"https://www.trade.gov/sanctions","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/embargopruefung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Embargoprüfung · Spediteure, Exporteure und Zollstellen führen eine Embargoprüfung durch, bevor eine Sendung angenommen, angemeldet oder befördert wird. · Quelle: https://www.trade.gov/sanctions"}