{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Erlassverfahren Abgaben","description":"Wer Zölle oder Einfuhrabgaben reduzieren oder vollständig beseitigen möchte, ohne bereits gezahlte Beträge zurückzufordern, stellt einen Antrag im Erlassverfahren. Das Verfahren regelt, unter welchen Voraussetzungen eine noch offene Abgabenschuld ganz oder teilweise erlassen wird – zuständig ist je nach Abgabenart die Zollbehörde oder das Finanzamt. Anerkannte Erlassgründe sind unter anderem ein nachweislicher Behördenfehler, eine fehlerhafte Abgabenberechnung oder ein wirtschaftlicher Härtefall","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/erlassverfahren-abgaben","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T15:37:16.952146","citation":"https://www.zoll.de","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/erlassverfahren-abgaben","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Erlassverfahren Abgaben · Wer Zölle oder Einfuhrabgaben reduzieren oder vollständig beseitigen möchte, ohne bereits gezahlte Beträge zurückzufordern, stellt einen Antrag im Erlassverfahren. · Quelle: https://www.zoll.de"}