{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Ersatzursprungserklärung","description":"Eine Ersatzursprungserklärung ist eine vom Exporteur unterzeichnete Eigenerklärung, die als vorläufiger Herkunftsnachweis dient, wenn das ursprüngliche Ursprungszeugnis oder die reguläre Ursprungserklärung zum Zeitpunkt der Lieferung oder Zollanmeldung noch nicht vorliegt. Sie taucht vor allem im präferenziellen Warenverkehr auf, wenn Fristen drohen und der Importeur die Sendung nicht auf das fehlende Dokument warten lassen kann. Die Erklärung enthält typischerweise Lieferanten- und Warenangaben","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/ersatzursprungserklaerung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T15:55:26.898099","citation":"https://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/origin/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/ersatzursprungserklaerung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Ersatzursprungserklärung · Eine Ersatzursprungserklärung ist eine vom Exporteur unterzeichnete Eigenerklärung, die als vorläufiger Herkunftsnachweis dient, wenn das ursprüngliche Ursprungszeugnis oder die reguläre Ursprungserklärung zum Zeitpunkt der Lieferung oder Zollanmeldung noch nicht vorliegt. · Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/accessing-markets/origin/"}