{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)","description":"Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens, der diesen drei Nicht-EU-Ländern vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumt. Grundlage ist das EWR-Abkommen von 1994, das die vier Grundfreiheiten – freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital – auf die drei Teilnehmerstaaten ausdehnt. Im Gegenzug übernehmen diese weite Teile des EU-Binnenmarktrechts, ohne jedoch an der EU-Gesetzgebung mitwirken zu","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/europaeischer-wirtschaftsraum-ewr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T14:20:18.125932","citation":"https://www.efta.int/eea","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/europaeischer-wirtschaftsraum-ewr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) · Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist ein Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens, der diesen drei Nicht-EU-Ländern vollen Zugang zum EU-Binnenmarkt einräumt. · Quelle: https://www.efta.int/eea"}