{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Europäischer Wirtschaftsraum","description":"Im Unterschied zum EU-Binnenmarkt, der auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt ist, erstreckt der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) die vier Grundfreiheiten – freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehr – auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Das EWR-Abkommen trat 1994 in Kraft. Für Zollagenten und Spediteure ist die Abgrenzung praxisrelevant: Warenbewegungen zwischen EU und EWR-Staaten sind weitgehend von Zollf","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/europaeischer-wirtschaftsraum","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T09:41:35.659818","citation":"https://www.efta.int/eea","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/europaeischer-wirtschaftsraum","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Europäischer Wirtschaftsraum · Im Unterschied zum EU-Binnenmarkt, der auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt ist, erstreckt der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) die vier Grundfreiheiten – freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehr – auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. · Quelle: https://www.efta.int/eea"}