{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Exportkontrollselbstanzeige","description":"Ein Unternehmen, das einen möglichen Verstoss gegen Exportkontrollvorschriften selbst entdeckt, kann diesen freiwillig bei der zuständigen Behörde – in Deutschland etwa dem BAFA oder der Zollverwaltung – offenlegen, bevor eine behördliche Prüfung einsetzt. Diese Exportkontrollselbstanzeige dient der Klärung der rechtlichen Lage, der Behebung von Verstössen und kann die Sanktionsfolgen erheblich mildern. Voraussetzung ist, dass die Anzeige vor amtlicher Entdeckung erfolgt und vollständige, wahrhe","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/exportkontrollselbstanzeige","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T20:25:59.165175","citation":"https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeage_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/exportkontrollselbstanzeige","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Exportkontrollselbstanzeige · Ein Unternehmen, das einen möglichen Verstoss gegen Exportkontrollvorschriften selbst entdeckt, kann diesen freiwillig bei der zuständigen Behörde – in Deutschland etwa dem BAFA oder der Zollverwaltung – offenlegen, bevor eine behördliche Prüfung einsetzt. · Quelle: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeage_node.html"}