{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"FCA (frei Frachtführer)","description":"Sobald im Kaufvertrag die Lieferbedingung FCA – Frei Frachtführer (Free Carrier) – vereinbart ist, verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware exportverzollt an einem genau bezeichneten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. Mit dieser Übergabe geht das Risiko vollständig auf den Käufer über; alle nachfolgenden Transport-, Versicherungs- und Einfuhrzollkosten trägt der Käufer. FCA gehört zu den Incoterms und ist für alle Verkehrsträger geeignet – Strasse, Schiene, Luft, See und mu","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/fca-frei-frachtfuehrer","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T09:46:53.244985","citation":"https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/fca-frei-frachtfuehrer","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"FCA (frei Frachtführer) · Sobald im Kaufvertrag die Lieferbedingung FCA – Frei Frachtführer (Free Carrier) – vereinbart ist, verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware exportverzollt an einem genau bezeichneten Ort dem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. · Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/"}