{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Freigabe gegen Sicherheit","description":"Eine Freigabe gegen Sicherheit ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Waren aus dem Gewahrsam der Behörde oder des Lagers entlassen werden, bevor alle Abgaben oder Auflagen endgültig erfüllt sind. Voraussetzung ist die Hinterlegung einer anerkannten Sicherheit – in der Regel eine Bankbürgschaft, ein Bardeposit oder eine Zollversicherung in Höhe des geschätzten Abgabenbetrags. Das Verfahren kommt typischerweise bei aufgeschobener Zollabfertigung, vorläufiger Beschlagnahme oder strittigen Eins","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/freigabe-gegen-sicherheit","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-18T14:28:19.246534","citation":"https://www.zoll.de","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/freigabe-gegen-sicherheit","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Freigabe gegen Sicherheit · Quelle: https://www.zoll.de"}