{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Gefahrenübergang","description":"Im Moment der Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferpunkt tritt der Gefahrenübergang ein: Ab diesem Zeitpunkt trägt nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware. Dieser Punkt ist im internationalen Handel massgeblich durch die Incoterms geregelt – je nach vereinbartem Term erfolgt der Übergang etwa bei Übergabe an den ersten Frachtführer (FCA) oder erst am Bestimmungsort (DAP). Entscheidend: Gefahrenübergang und Eigentumsüb","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/gefahrenuebergang","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-19T01:01:04.387141","citation":"https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/gefahrenuebergang","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Gefahrenübergang · Im Moment der Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferpunkt tritt der Gefahrenübergang ein: Ab diesem Zeitpunkt trägt nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware. · Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/"}