{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Geliefert benannter Ort (DAP)","description":"Ein Käufer vereinbart DAP-Bedingungen und erhält die Ware transportiert und entladebereit am benannten Bestimmungsort – Einfuhrverzollung, Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer trägt er selbst. DAP (Delivered at Place, Geliefert benannter Ort) ist ein Incoterm der aktuellen Incoterms-Fassung und gilt für alle Transportarten. Der Verkäufer übernimmt sämtliche Frachtkosten und das Transportrisiko bis zur Bereitstellung am vereinbarten Ort; ab diesem Moment gehen Risiko und Kosten vollständig auf den","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/geliefert-benannter-ort-dap","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T09:02:39.933894","citation":"https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/geliefert-benannter-ort-dap","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Geliefert benannter Ort (DAP) · Ein Käufer vereinbart DAP-Bedingungen und erhält die Ware transportiert und entladebereit am benannten Bestimmungsort – Einfuhrverzollung, Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer trägt er selbst. · Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/"}