{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Gemeinsames Versandverfahren (gVV)","description":"Das gemeinsame Versandverfahren (gVV) ist ein Zollverfahren, mit dem Waren unter Zollüberwachung durch mehrere Länder befördert werden können, ohne dass an jeder Grenze Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer) fällig werden – die Abgaben werden erst im Bestimmungsland erhoben oder das Verfahren wird dort beendet. Vereinfacht gesagt reist die Ware mit einem «offenen» Zollpapier durch den gemeinsamen Transitraum. Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren; abgewickelt","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/gemeinsames-versandverfahren-gvv","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-27T02:10:31.802982","citation":"BAZG (bazg.admin.ch): Gemeinsames Versandverfahren (gVV) – Durchfuhr durch die Schweiz; Richtlinie R-14-01 «Gemeinsames Versandverfahren (gVV)»; NCTS. Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Stand: Juni 2026.","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/gemeinsames-versandverfahren-gvv","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Gemeinsames Versandverfahren (gVV) · Das gemeinsame Versandverfahren (gVV) ist ein Zollverfahren, mit dem Waren unter Zollüberwachung durch mehrere Länder befördert werden können, ohne dass an jeder Grenze Einfuhrabgaben (Zoll, Mehrwertsteuer) fällig werden – die Abgaben werden erst im Bestimmungsland erhoben oder das Verfahren wird dort beendet. · Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Gemeinsames Versandverfahren (gVV) – Durchfuhr durch die Schweiz; Richtlinie R-14-01 «Gemeinsames Versandverfahren (gVV)»; NCTS. Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Stand: Juni 2026."}