{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Import-Zolllager","description":"Ein Spediteur, der importierte Ware noch nicht verzollen will – weil der Abnehmer noch nicht feststeht oder weil Marktpreise abgewartet werden sollen –, legt die Sendung in ein Import-Zolllager ein. Dabei handelt es sich um einen von der Zollbehörde zugelassenen Lagerort, an dem Waren unter zollamtlicher Überwachung verwahrt werden, ohne dass Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. Die Zollschuld entsteht erst bei Überführung in den freien Verkehr, beim Wechsel in ein anderes","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/import-zolllager","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-24T06:58:58.651511","citation":"https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/warehouses","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/import-zolllager","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Import-Zolllager · Ein Spediteur, der importierte Ware noch nicht verzollen will – weil der Abnehmer noch nicht feststeht oder weil Marktpreise abgewartet werden sollen –, legt die Sendung in ein Import-Zolllager ein. · Quelle: https://www.cbp.gov/trade/basic-import-export/warehouses"}