{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Importverzollung","description":"Eine Importverzollung ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem eingeführte Waren in den freien Verkehr eines Landes überführt werden. Der Importeur oder ein beauftragter Zolldeklarant reicht beim zuständigen Zollamt eine Zollanmeldung ein, erklärt Warenart, Menge und Zollwert und entrichtet die fälligen Einfuhrabgaben – in der EU in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, bei bestimmten Waren auch Verbrauchsteuern. Die Zollbehörde prüft die Anmeldung dokumentarisch oder durch physische Beschau","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/importverzollung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T11:08:10.332483","citation":"https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/importverzollung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Importverzollung · Eine Importverzollung ist das zollrechtliche Verfahren, mit dem eingeführte Waren in den freien Verkehr eines Landes überführt werden. · Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/union-customs-code_en"}