{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Incoterms® Gefahrenübergangspunkte","description":"Spediteure, Transportversicherer und Handelsjuristen stützen sich auf die Incoterms® Gefahrenübergangspunkte, um im Schadenfall zweifelsfrei zu klären, wer zum Zeitpunkt des Verlusts oder der Beschädigung das Risiko trug. Jeder Incoterm benennt einen präzisen Moment – Übergabe an den ersten Frachtführer, Verladung an Bord oder Lieferung am Bestimmungsort –, an dem die Haftung vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Entscheidend: Gefahrenübergang und Kostentragung fallen nicht zwingend zusammen. B","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/incoterms-gefahrenuebergangspunkte","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-24T07:34:40.945926","citation":"https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/incoterms-gefahrenuebergangspunkte","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Incoterms® Gefahrenübergangspunkte · Spediteure, Transportversicherer und Handelsjuristen stützen sich auf die Incoterms® Gefahrenübergangspunkte, um im Schadenfall zweifelsfrei zu klären, wer zum Zeitpunkt des Verlusts oder der Beschädigung das Risiko trug. · Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/"}