{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Kaigebühr","description":"Sobald ein Schiff am Kai festmacht und Ladung gelöscht oder geladen wird, fällt die Kaigebühr als Entgelt für die Nutzung der Kaianlagen an. Sie wird Reedereien oder Verladern für die Inanspruchnahme von Kaifläche, Umschlaginfrastruktur und hafenseitigem Gerät in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt je nach Hafen pro Container (TEU oder FEU), pro Tonne oder als Pauschale für ein definiertes Zeitfenster. Nicht zu verwechseln ist sie mit allgemeinen Hafengebühren, die der Hafenbehörde für das","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/kaigebuehr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T13:14:05.382292","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Wharfage","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/kaigebuehr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Kaigebühr · Sobald ein Schiff am Kai festmacht und Ladung gelöscht oder geladen wird, fällt die Kaigebühr als Entgelt für die Nutzung der Kaianlagen an. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Wharfage"}