{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Kartellverbot","description":"Ein Kartellverbot ist das gesetzliche Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern – insbesondere Vereinbarungen über Preise, Mengen, Marktaufteilung oder das Verhalten bei Ausschreibungen. Im Transport- und Logistiksektor sind solche Verbote besonders relevant, weil Spediteure, Reedereien und Carrier auf konzentrierten Märkten operieren und der Anreiz zur Koordination entsprechend hoch ist. Klassische Verstösse sind abgestimmte Tariflisten unter ","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/kartellverbot","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T18:02:47.087217","citation":"https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A12016E101","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/kartellverbot","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Kartellverbot · Ein Kartellverbot ist das gesetzliche Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern, die den Wettbewerb einschränken oder verhindern – insbesondere Vereinbarungen über Preise, Mengen, Marktaufteilung oder das Verhalten bei Ausschreibungen. · Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A12016E101"}