{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Länderembargo","description":"Ein Spediteur erhält einen Auftrag – und stellt fest, dass das Zielland unter Länderembargo steht: Der Auftrag ist nicht abwickelbar. Ein Länderembargo ist ein staatlich verhängtes umfassendes oder teilweises Handelsverbot gegenüber einem bestimmten Staat, das Im- und Exporte einschränkt oder vollständig untersagt und häufig auch Finanzdienstleistungen erfasst. Embargos werden von einzelnen Staaten, Staatengruppen oder internationalen Organisationen wie der UNO verhängt und dienen regelmässig po","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/laenderembargo","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T16:07:01.305191","citation":"https://en.wikipedia.org/wiki/Embargo","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/laenderembargo","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Länderembargo · Ein Spediteur erhält einen Auftrag – und stellt fest, dass das Zielland unter Länderembargo steht: Der Auftrag ist nicht abwickelbar. · Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Embargo"}