{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Logistikhaftung","description":"Ein Verlader entdeckt nach der Ankunft seiner Ware einen Schaden – sofort stellt sich die Frage, wer dafür einsteht. Logistikhaftung bezeichnet die gesetzlich und vertraglich geregelte Verantwortung von Spediteuren, Lagerunternehmen und Transporteuren gegenüber ihren Auftraggebern für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung, die während Transport, Lagerung oder Umschlag eintreten. Die anwendbare Rechtsgrundlage hängt vom Verkehrsträger ab: Im Strassengüterverkehr gilt das CMR-Übereinkommen, in de","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/logistikhaftung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T12:55:27.228613","citation":"https://www.bvl.de/de/logistik/lexikon/logistikhaftung","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/logistikhaftung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Logistikhaftung · Ein Verlader entdeckt nach der Ankunft seiner Ware einen Schaden – sofort stellt sich die Frage, wer dafür einsteht. · Quelle: https://www.bvl.de/de/logistik/lexikon/logistikhaftung"}