{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)","description":"Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine Schweizer Bundesabgabe auf schwere Nutzfahrzeuge, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt. Einfach gesagt: Wer mit schweren Lastwagen auf Schweizer Strassen fährt, zahlt eine Gebühr, die sich nach den gefahrenen Kilometern richtet.\n\nSie gilt für in- und ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die dem Gütertransport dienen. Die Höhe der Abgabe berechnet sic","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/lsva-leistungsabhaengige-schwerverkehrsabgabe","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T10:09:53.146718","citation":"BAZG (bazg.admin.ch): Schwerverkehrsabgabe LSVA – Übersicht; FAQ LSVA III; Verkehrsabgaben. Stand: Juni 2026.","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/lsva-leistungsabhaengige-schwerverkehrsabgabe","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) · Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine Schweizer Bundesabgabe auf schwere Nutzfahrzeuge, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhebt. · Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Schwerverkehrsabgabe LSVA – Übersicht; FAQ LSVA III; Verkehrsabgaben. Stand: Juni 2026."}