{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Mehrwertsteuer Einfuhr","description":"Nach der Zollabfertigung enthält die Abgabenabrechnung neben dem Zoll regelmässig eine weitere Pflichtposition: die Einfuhrumsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer Einfuhr genannt. Sie wird von der Zollverwaltung auf den Zollwert zuzüglich Zölle und sonstiger Abgaben berechnet und ist zum Zeitpunkt der Zollanmeldung fällig. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie in der Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehbar und stellt damit keinen endgültigen Kostenfaktor dar – wohl aber ein Liquidit","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/mehrwertsteuer-einfuhr","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T14:58:44.299688","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/mehrwertsteuer-einfuhr","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Mehrwertsteuer Einfuhr · Nach der Zollabfertigung enthält die Abgabenabrechnung neben dem Zoll regelmässig eine weitere Pflichtposition: die Einfuhrumsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer Einfuhr genannt. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/what-vat/vat-importation_en"}