{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Montrealer Übereinkommen","description":"Wenn eine Fluggesellschaft Fracht verliert, beschädigt oder verspätet abliefert, richtet sich die Haftung international nach dem Montrealer Übereinkommen – dem völkerrechtlichen Vertrag von 1999, der die Verantwortlichkeit von Luftfahrtunternehmen bei grenzüberschreitenden Beförderungen von Gütern, Gepäck und Personen einheitlich regelt. Das Übereinkommen legt Haftungsgrenzen in Sonderziehungsrechten (SZR) fest und verwendet dabei ein System verschuldensunabhängiger Haftung bis zum jeweiligen Li","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/montrealer-uebereinkommen-2","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T21:26:27.821791","citation":"https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/montrealer-uebereinkommen-2","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Montrealer Übereinkommen · Wenn eine Fluggesellschaft Fracht verliert, beschädigt oder verspätet abliefert, richtet sich die Haftung international nach dem Montrealer Übereinkommen – dem völkerrechtlichen Vertrag von 1999, der die Verantwortlichkeit von Luftfahrtunternehmen bei grenzüberschreitenden Beförderungen von Gütern, Gepäck und Personen einheitlich regelt. · Quelle: https://www.icao.int/secretariat/legal/List%20of%20Parties/Mtl99_EN.pdf"}