{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Nacherhebung","description":"Die Nacherhebung ist die nachträgliche Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn eine Zollschuld ursprünglich nicht oder zu niedrig festgesetzt wurde. Rechtsgrundlage in der EU ist Art. 105 Abs. 4 des Unionszollkodex (UZK): Stellt die Zollbehörde – etwa bei einer Betriebsprüfung oder nach fehlerhafter Zolltarifierung – fest, dass zu wenig Abgaben buchmässig erfasst wurden, muss sie den Differenzbetrag nacherheben. Die Mitteilung an den Zollschuldner ist grundsätzlich nur innerhalb von drei","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/nacherhebung","inLanguage":"de","dateModified":"2026-07-23T22:24:14.853727","citation":"https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Nacherhebung/Absehen-Nacherhebung/Verjaehrung/verjaehrung_node.html","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/nacherhebung","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Nacherhebung · Die Nacherhebung ist die nachträgliche Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn eine Zollschuld ursprünglich nicht oder zu niedrig festgesetzt wurde. · Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Nacherhebung/Absehen-Nacherhebung/Verjaehrung/verjaehrung_node.html"}