{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Nicht-Unionsware","description":"Beim Grenzübertritt in die EU gilt jede Ware zunächst als Nicht-Unionsware, solange ihr zollrechtlicher Status der freien Verkehrsfähigkeit nicht nachgewiesen oder durch ein entsprechendes Verfahren hergestellt wurde. Nicht-Unionswaren unterliegen den vollständigen Einfuhrabgaben der EU – Zölle, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Antidumpingzölle – und dürfen nicht frei im Binnenmarkt zirkulieren. Erst mit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Zollanmeldung, Zahlung der Abgaben) er","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/nicht-unionsware","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-26T20:31:06.650051","citation":"https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/glossary_en.htm","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/nicht-unionsware","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Nicht-Unionsware · Beim Grenzübertritt in die EU gilt jede Ware zunächst als Nicht-Unionsware, solange ihr zollrechtlicher Status der freien Verkehrsfähigkeit nicht nachgewiesen oder durch ein entsprechendes Verfahren hergestellt wurde. · Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/glossary_en.htm"}