{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Obhutbeginn","description":"Der Obhutbeginn ist der rechtlich massgebliche Zeitpunkt, ab dem ein Frachtführer, Lagerhalter oder Spediteur die Verantwortung für die ihm übergebenen Güter übernimmt. Mit der Übernahme der Ware beginnt die Haftung des Verwahrers für Verlust, Beschädigung und Lieferverzögerung – und endet entsprechend beim Obhutende mit der Übergabe an den Empfänger. Dieser Moment ist im Schadensfall entscheidend: Schäden, die vor dem Obhutbeginn entstanden sind, fallen in die Verantwortungssphäre des Absenders","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/obhutbeginn","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-19T00:59:49.143581","citation":"https://de.wikipedia.org/wiki/Obhut","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/obhutbeginn","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Obhutbeginn · Der Obhutbeginn ist der rechtlich massgebliche Zeitpunkt, ab dem ein Frachtführer, Lagerhalter oder Spediteur die Verantwortung für die ihm übergebenen Güter übernimmt. · Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Obhut"}