{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Reexport","description":"Reexport bezeichnet die Ausfuhr von Waren, die zuvor importiert, aber nicht wesentlich be- oder verarbeitet wurden, in ein Drittland. Das entscheidende zollrechtliche Kriterium ist die fehlende substanzielle Transformation: Die Ursprungseigenschaft der Ware bleibt erhalten. Findet dagegen eine wesentliche Verarbeitung statt, handelt es sich um eine Ausfuhr nach aktiver Veredelung – ein grundlegend anderes Zollverfahren. In der Praxis lagern Händler reexportierte Waren häufig in Zoll- oder Freila","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Frachtportal Logistik-Glossar","url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary"},"url":"https://www.frachtportal.com/de/glossary/reexport","inLanguage":"de","dateModified":"2026-06-22T18:12:24.608310","citation":"https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Glossary:Re-export","markdownMirror":"https://www.frachtportal.com/api/md/glossary/de/reexport","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.frachtportal.com"},"quickSummary":"Reexport · Reexport bezeichnet die Ausfuhr von Waren, die zuvor importiert, aber nicht wesentlich be- oder verarbeitet wurden, in ein Drittland. · Quelle: https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Glossary:Re-export"}